AGB
31.07.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Geschäftskunden
- Verkauf an Unternehmer, Geltungsbereich, Bestellberechtigung 1.1. Wir verkaufen und liefern als Großhandelsunternehmen ausschließlich an Unternehmen, dies umfasst zum Beispiel Gewerbetreibende der Lebensmittelbranche sowie gewerbliche Großverbraucher. Die von uns angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt. 1.2. Für unsere sämtlichen, auch künftigen Warenverkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen sowie ggfs. weitere von uns verwendete, in die Geschäftsbeziehung einbezogene Bedingungen. Entgegenstehende, abweichende zusätzliche und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. In unserem Schweigen zu Bedingungen des Kunden und in der Entgegennahme der Zahlung liegt keine Zustimmung zu Bedingungen des Kunden. Ist unser Kunde damit nicht einverstanden, so muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Bestimmungen in von uns oder einem anderen der oben aufgeführten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendenden Unternehmen mit Dritten für den Kunden oder mit dem Kunden direkt abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen und Einzelverträgen gehen, soweit einschlägig, diesen Bedingungen vor.
- Vertragsschluss 2.1. Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. 2.2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.3. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Überlassene Unterlagen 3.1. An allen dem Kunden überlassenen Katalogen, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen
etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 3.2. Gegebenenfalls von uns herausgegebene Preislisten und Ordersätze bleiben unser Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde bleibt bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hinsichtlich aller Konditionen, Verkaufspreise und Rabatte für alle Sortimente und sonstigen Artikel zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. 4. Preise und Zahlung 4.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise exklusive Lieferkosten, Pfand für Paletten und Kisten oder sonstige Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 4.2. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Lieferung eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Bestellbetrags zu berechnen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 4.3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der jeweiligen Rechnung bezeichneten Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 4.4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 5. Qualität und Kennzeichnung 5.1. Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Menge von der vereinbarten Menge (bis zu 10 % mehr oder weniger) sind zulässig, soweit hierdurch die Interessen des Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. 5.2. Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart oder von uns bestätigt worden ist. 5.3. Die Ware gilt nicht als abgepackt und ausgezeichnet für den Endverbraucher im Sinne des Lebensmittelkennzeichnungsrechts.
- Lieferfrist und Lieferverzug 6.1. Warenanlieferungen erfolgen nach einem von uns festgelegten Touren- und Terminplan. Dieser Plan kann von uns an die jeweiligen Verhältnisse angepasst werden. Die Lieferfrist beträgt hierbei ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. 6.2. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer geschuldeten Lieferung die Lieferung unseres Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden unverzüglich in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder, wenn das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. 6.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
- Lieferung 7.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 7.3. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in dem von ihm gewünschten Umfang und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. 7.4. Die Belieferung an den Kunden kann nach unserer Wahl unter Verwendung von wiederverwendbaren Transporthilfsmitteln, wie beispielsweise Paletten, Rollbehältern oder Kisten, erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, Transporthilfsmittel pfleglich zu behandeln. Die gelieferten Transporthilfsmittel sind mit einem Pfandbetrag belastet. Sofern die Transportmittel unser Eigentum sind, erfolgt bei Rückgabe dieser in gleicher Art, Menge und Güte eine Gutschrift hierüber. Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Rücknahme ausschließlich an unserem Produktionsstandort in Berlin- Spandau. Die Rücknahme durch uns von Transportmitteln, die Teil eines Pfand- Kreislaufsystems einer dritten Partei sind, ist ausgeschlossen.
7.5. Mangels abweichender Wahl in Schrift- oder Textform des Versandortes, des Beförderungsweges sowie des Transportmittels durch den Kunden erfolgt eine Bestimmung durch uns nach bestem Ermessen ohne Übernahme einer Haftung für die günstigste oder schnellste Beförderung der Ware. 7.6. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Darüberhinausgehende Zusatzleistungen unserer Mitarbeiter oder Dienstleister auf Verlangen des Kunden erfolgen ausschließlich auf Risiko des Kunden. Wir behalten uns vor, etwaige Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen. 7.7. Teillieferungen sind zulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde diese bei der Bestellung ausdrücklich ausgeschlossen hat oder wenn offensichtlich ist, dass die Teillieferung dem Kunden nicht zugemutet werden kann. 7.8. Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen eine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 8.4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 8.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer 8.4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts nach Ziffer 8.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 9. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit 9.1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie vertragsgemäß ist. Mängelrügen müssen unverzüglich in Textform (per E-Mail) oder telefonisch erfolgen. Die Rüge muss bei leicht verderblichen Waren und Fehlmengen sofort fernmündlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung bzw. Entdeckung des Mangels erfolgen. Bei Abholung der Ware ist diese sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel sind sofort geltend zu machen. Bei anfangs nicht erkennbaren Mängeln gelten die vorbezeichneten Fristen entsprechend, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass Menge oder Beschaffenheit offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweichen, dass wir eine Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachten mussten. Ansprüche des Abnehmers sind auch ausgeschlossen, wenn die Ware nach Erhalt unsachgemäß verändert, behandelt, gelagert, be- oder verarbeitet wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die geltend gemachten Mängel nicht darauf beruhen. 9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseres Lieferanten oder von uns einzuschaltende Sachverständige für einen angemessenen Zeitraum bereit zu halten. 10. Mängelansprüche 10.1. Wir leisten für Mängel durch Nacherfüllung Gewähr, d.h. indem wir nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware ersatzweise mangelfreie Ware überlassen oder, falls möglich, unentgeltlich die Ware nachbessern. Unser Abnehmer kann nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimalig scheitert, unmöglich ist oder von uns unzumutbar verzögert oder ernsthaft und endgültig verweigert wird. Darüber hinaus kann er in diesem Fall Schadensersatz in den Grenzen gemäß Ziffer 11 dieser Verkaufsbedingungen geltend machen, es sei denn, wir hatten den Mangel nicht zu vertreten. 10.2. Anstelle der vorstehenden Ziffer 10.1 gelten die gesetzlichen Regelungen, wenn der Kunde Waren, die an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterveräußert wurden (Verbrauchsgüter), als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher wegen bestehender Mängel berechtigt den Kaufpreis gemindert hat.
10.3. In den Fällen der vorstehenden Ziffer 10.1 erfolgt eine Warenrücknahme ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit der von uns benannten zuständigen Stelle oder mit den hierfür ausdrücklich ermächtigten Mitarbeitern. 11. Haftung 11.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 11.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur 11.2.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 11.2.2. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.3. Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 12. Verjährung 12.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 444, 445b BGB. 12.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 11.2 Satz 1 und Ziffer 11.2.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. 13. Abtretungsausschluss, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 13.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig oder von uns anerkannt ist. 13.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 14. Schlussbestimmungen 14.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 14.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.